Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung gegenüber Verbrauchern und Begriffsdefinition

Abs. 1:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Hoxter gmbh, Haidmühlweg 5, 92665 Altenstadt an der Waldnaab und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend Käufer genannt).

Abs. 2:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von der Hoxter gmbh abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Hoxter gmbh hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Abs. 3:

Alle von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen, die zwischen der Hoxter gmbh und dem Käufer getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsschluss

Abs. 1:

Sämtliche von der Hoxter gmbh abgegebenen Angebote, unabhängig von der Form, in der sie dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich und gelten vorbehaltlich der Lieferfähigkeit der Hoxter gmbh.

Abs. 2:

Aufträge des Käufers gelten als angenommen, wenn sie durch Hoxter gmbh entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich bzw. innerhalb der vereinbarten Frist geliefert bzw. bei Abholung durch den Käufer bereitgestellt werden.

Abs. 3:

Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen seitens Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von der Hoxter gmbh, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Hoxter gmbh bestätigt worden sind.

Abs. 4:

An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die der Käufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Hoxter gmbh erhält, behält sich die Hoxter gmbh Eigentums- und Urheberrechte vor.

Abs. 5:

Werden der Hoxter gmbh nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist die Hoxter gmbh berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Käufer nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

Abs. 6:

Alle im Zusammenhang mit Unterlagen (Kataloge, Broschüren, Angebote etc.) von der Hoxter gmbh eventuell verwendeten Begriffe (insbesondere „zugesicherte Eigenschaften“, „garantierte Leistung“, „garantieren“, „Garantie“ etc.) verstehen sich nicht als Beschaffenheitsgarantien im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB. Die getroffenen Äußerungen stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und Leistungscharakteristika dar, ohne dass damit eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der erwähnten Gesetzesbestimmungen abgegeben wird. Die Hoxter gmbh haftet nicht für Werbeaussagen Dritter, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und deren Gehilfen.

Abs. 7:

Geringfügige Änderungen der Ware bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Käufer wird bei einer solchen Ersatzlieferung unverzüglich seitens der Hoxter gmbh informiert und kann sich dann entscheiden, ob er mit der von der Hoxter gmbh vorgeschlagenen Ersatzlieferung einverstanden ist.

§ 3 Preise, Versandkosten, Fälligkeit

Abs. 1:

Die Verkaufspreise für Käufer werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Hoxter gmbh berechnet. Die einzelnen Preise in der Preisliste sind als Einzelhandelspreise / Listenpreise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro und mit den im Konditionsblatt angeführten Lieferbedingungen zu verstehen. Es bleibt der Hoxter gmbh offen mit einzelnen Käufern mittels Boni oder Rabatten abweichende Preis- und Lieferbedingungen schriftlich zu vereinbaren.

Abs. 2:

Die Einzelhandelspreise der Hoxter gmbh werden mit der Preisliste des gültigen Jahres aktualisiert und behalten bis zu einer weiteren Neuerung ihre Gültigkeit..

Abs. 3:

Im Falle einer unvorhersehbaren längerfristigen Preissteigerung von Rohstoffmaterial im Laufe des Jahres behält sich Hoxter gmbh das Recht vor, auf die Verkaufspreise der jeweils gültigen Preisliste einen Teuerungszuschlag anzuwenden, oder die komplette Preisliste der Kleinhandelspreise zu einem früheren Termin als zum 1.7. zu aktualisieren.

Abs. 4:

Nicht alle Einzelpreise für angeforderte Ersatzteile sind in der Preisliste definiert. Diese werden gemäß den aktuellen Eingangskosten berechnet und dem Käufer in Form eines individuellen Einzelpreises angeboten.

Abs. 5:

Rechnungen nach Zahlungsfrist werden wie folgt weiterbearbeitet. Es wird umgehend eine Zahlungserinnerung geschickt. Nach erfolgloser Zahlungserinnerung werden nachstehende Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt:

1. Die erste Mahnung wird 7 Tage nach der Zahlungserinnerung geschickt, zuzüglich einer Mahngebühr von 5,00€.

2. Jede weitere Mahnung wird mit einem Betrag in Höhe von 10,00€ angesetzt, zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 12,4%.

§ 4 Bestellung

Aufgrund der Zusendung der Bestellung wird dem Geschäftspartner die Auftragsbestätigung zugesandt. Im Falle, dass der Geschäftspartner innerhalb von 24 Stunden keine Bemerkung zur übermittelten Auftragsbestätigung schickt, wird die Bestellung automatisch für bestätigt angenommen. 

§ 5 Bestellungsänderung

 

Als Bestellungsänderung gelten Zugabe oder Wechsel optionaler Ausführungen (Türgriffe, Schamotte, Rahmen usw.) oder andere produktgebundenen Komponenten, bei denen die Montage im Werk erfolgt. Die 20 und mehr Werktage vor dem bestätigten Liefertermin durchgeführte Bestellungsänderung ist ohne Gebühr. Die weniger als 20 Werktage vor dem Liefertermin durchgeführte Änderung der Bestellung unterliegt der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 €. Die in einem so kurzen Termin verlangte Bestellungsänderung kann den ursprünglichen Liefertermin beeinflussen.

§ 6 Storno einer Bestellung

Bis zu 20 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin ist eine Stornierung der gesamten Bestellung kostenfrei. Eine von weniger als 20 Werktagen vor dem Liefertermin durchgeführte Stornierung der Bestellung von Produkten ohne optionale Ausführungen und montiertem Rahmen ist kostenfrei. Bei Produkten mit optionaler Ausführung oder montiertem Rahmen, wird bei einer Stornierung von weniger als 20 Werktagen vor dem Liefertermin, eine Bearbeitungsgebühr von 90,00 € in Ansatz gebracht. 

§ 7 Lieferung 

Abs. 1: 

Der voraussichtliche Liefertermin ist in der jeweils zugesandten Auftragsbestätigung spezifiziert. Es besteht kein Anspruch auf den voraussichtlichen Liefertermin, dieser kann sich durch verschiedene Kriterien ändern. Der Käufer verpflichtet sich, die bestellte Ware zum bestätigten Liefertermin abzunehmen. 

Abs. 2: 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sachen geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über. 

Abs. 3: 

Hat die Hoxter gmbh ein dauerhaftes Lieferhindernis (insbesondere höhere Gewalt oder Nichtbelieferung durch eigene Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde), nicht zu vertreten, so hat die Hoxter gmbh das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten. Der Käufer wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen werden zurückerstattet. 

Abs. 4: 

Die Ware wird an die von dem Käufer angeführte Lieferadresse versandt. 

§ 8 Rücklieferungen 

Abs. 1:

Eine Rücklieferung wird lediglich innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Auslieferung des gegenständlichen Produkts akzeptiert. Im Falle falsch bestellter Ware werden die Kosten der Rücklieferung sowie der neuen Lieferung vom Kunden übernommen. Bei Produkten ohne optionale Ausführung und montierten Rahmen wird für eine Rücklieferung eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € in Ansatz gebracht. Bei Produkten mit optionaler Ausführung und montierten Rahmen beträgt die Bearbeitungsgebühr 140,00 €. Es kann nur das komplette Produkt in der Konfiguration zurückgegeben werden, die der bestätigten Bestellung und dem Lieferschein entspricht. Es wird keine Rückgabe von einzelnen Komponenten akzeptiert, die als Teil der Produktkonfiguration gekauft und später aus dem Produkt entfernt wurden (Rahmen, Abgasführung, Schamotteauskleidung usw.). Der Geschäftspartner ist verpflichtet, über die geplante Retoure im Voraus zu informieren und das Produkt anhand der Artikelnummer und der Nummer der Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins, unter der das Produkt geliefert wurde, zu identifizieren. Das zurückzuliefernde Produkt muss originalverpackt sein. Das zurückliefernde Produkt muss im unverletzten Zustand und in der ursprünglichen Verpackung sein. Eventuelle Reparaturen der zurückgelieferten Ware kann die Firma Hoxter gmbh dem Geschäftspartner in Rechnung stellen. Für die zurückgelieferte Ware wird nachfolgend eine Gutschrift ausgestellt. 

Abs. 2: Sonderkonditionen: Edelstahlkomponenten und atypische Rahmen 

Auf Bestellung gefertigte Edelstahlkomponenten (Rahmen, Türleisten) und atypische Rahmen (Sonderanfertigungen) können nach der Bestellung nicht mehr storniert oder später zurückgegeben werden. Im Falle der Stornierung oder Rücklieferung eines Produkts mit auf Bestellung gefertigten Edelstahlkomponenten oder atypischen Rahmen ist der Geschäftspartner verpflichtet, alle mit der Vorbereitung und Herstellung dieser Komponenten verbundenen Kosten, wie technischer Vorbereitung, Material oder Arbeit zu übernehmen. 

§ 9 Eigentumsvorbehalt 

Abs. 1: 

Die Hoxter gmbh behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. 

Abs. 2: 

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Hoxter gmbh, ohne dass die Hoxter gmbh hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum von der Hoxter gmbh. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht der Hoxter gmbh gehörender Ware erwirbt die Hoxter gmbh Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht der Hoxter gmbh gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird die Hoxter gmbh Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt das Miteigentum auf die Hoxter gmbh nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum von der Hoxter gmbh stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 

Abs. 3:

Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht der Hoxter gmbh gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; die Hoxter gmbh nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der von der Hoxter gmbh geltend gemachte Rechnungsbetrag, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Hoxter gmbh, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert von der Hoxter gmbh an dem Miteigentum entspricht. 

§ 10 Mängelhaftung

Abs. 1:

Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen; im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt. Der Schaden ist mit Notiz in den Dokumenten der Spedition zu vermerken. Später deklarierte Beschädigungen können nicht anerkannt werden. 

Abs. 2: 

Im Falle eines beabsichtigten Einbaus der Ware hat der Käufer bereits bei Wareneingang im Rahmen von § 377 HGB die Obliegenheit, die für den Einbau maßgeblichen Eigenschaften der Ware zu überprüfen und der Hoxter gmbh Mangel unverzüglich in Textform anzuzeigen. 

Abs. 3: 

Soweit es der Käufer im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die hierfür maßgeblichen äußeren und inneren Eigenschaften der Ware vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu überprüfen, handelt er grob fahrlässig im Sinne der §§ 439 Abs. 3, 442 Abs. 1 S.2 BGB. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Käufers in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. 

Abs. 4: 

Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf so lange nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Beseitigung des Mangels erzielt ist. In Fällen besonderer Härte ist ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer beauftragten Sachverständigen am Sitz des Käufers, zu veranlassen. 

§ 11 Rücktritt 

Abs.1 : 

Die Hoxter gmbh kann bis zur Übergabe der gekauften Ware an den Käufer jederzeit aus wichtigem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten. 

Abs. 2: 

Hat der Käufer den wichtigen Grund zu vertreten, hat er nur Anspruch auf Vergütung für die bis zum Zugang des Rücktritts getätigten notwendigen Aufwendungen. 

Abs. 3: 

Hat der Käufer den wichtigen Grund nicht zu vertreten, kann er gegenüber der Hoxter gmbh lediglich die angemessenen Kosten eines anderweitigen Bezugs der bestellten Ware (sog. Deckungskauf) geltend machen. Weitergehende Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 

Abs. 4: 

Ein wichtiger Grund im Sinne der vorgenannten Absätze (1) bis (3) liegt insbesondere vor, wenn als Folge hoheitlicher Entscheidungen das Interesse der Hoxter gmbh an der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung wegfällt, auf Seiten des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder dessen Voraussetzungen vorliegen.

§ 12 Haftung 

Abs. 1: 

Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hoxter gmbh, sofern der Käufer Ansprüche gegen diese geltend macht. 

Abs. 2: 

Von dem unter Abs. 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Abs. 3: 

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. 

§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht 

Abs. 1: 

Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Sitz der Hoxter gmbh als Gerichtsstand vereinbart; die Hoxter gmbh ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. 

Abs. 2: 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Hoxter gmbh. 

Abs. 3: 

Die Beziehungen zwischen den Parteien richten sich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. 

§ 14 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit an, durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht möglichst nahe kommt.

 

 

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